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"SCHÖPS" IN LIZENZ BRAUEN

...kann eigentlich jeder, der sich an unsere "einfachen" Spielregeln hält und fair mit uns zusammenarbeiten möchte.

Doch zuerst einmal zu unseren Kunden/Partnern, die wir in der Folge kurz benennen möchten.

In der Hautsache sind dies interessierte Gasthausbrauereien (und eventuell kommunale Kleinst-Brauereien), die ein Faible für "Alte Deutsche Biere" haben und deshalb gerne bei unseren "Wiederbelebungs-Aktivitäten" für den historischen "Schöps" als Lizenz-Partner mitmachen möchten. Natürlich auch deshalb Partner werden möchten, weil sie ihren Kunden eine besondere Bier-Spezialität kredenzen möchten, die ihr bestehendes Bierangebot attraktiver macht, was durchaus auch für mehr Gäste, sprich Umsatz sorgen kann.
Diese Partner/Kunden werden den "Schöps" brauen und in ihren Schankstätten direkt an ihre Gäste verkaufen, - also nicht in Flaschen und Gebinden "über die Straße vertreiben".
Deren Lizenz-Gebühr erledigt sich mit dem Bezug der Malzmischungen, des Hopfens und der Accessoires wie Gläser, Bierdeckel etc. (alles ohne Mindestabnahmemengen und zu üblichen und fairen Preisen) über uns. Dazu wird eine einfache Vereinbarung abgeschlossen, die auch beinhaltet, daß nach einer Beendigung der Geschäftsbeziehung (die an keine Fristen gebunden ist) kein "Schöps" mehr gebraut, geschänkt und angeboten werden darf.
Wie man sieht sind diese wesentlichen Bedingungen praktisch ohne gravierende Verpflichtungen für unsere Lizenz-Partner, womit wir zum wiederholten Male unser vorrangiges Ansinnen unterstreichen möchten, den historischen "Schöps" hierzulande wieder in die Bier-Palette einzugliedern.

Unsere Haus- und Hobbybrauermöchten wir freilich auch als Kunden und Partner benennen. Diese können die Fertig-Malzmischungen (in Kleinmengen), sowie den Hopfen (und wenn gewünscht auch die Accessoires) einfach über den
Braupartner-Webshop ordern. Da sie nur für den Eigenverbrauch/-bedarf brauen, entfallen jegliche Lizenz-Vereibarungen. Dennoch tragen auch sie zur Wieder-Bekanntmachung des "Schöps" bei, indem sie ihn nämlich brauen.

Schließlich behalten wir uns vor, eine gebietsbezogene "Schlesien-Lizenz" an eine dort (oder gebietsnah) ansässige "größere Brauerei" zu vergeben, welche die "Schöps-Biere", insbesondere in dem kleinen schlesischen Landstrich, der noch zu Deutschland gehört, braut und in brauereiüblichen Gebinden vertreibt.